COVID-19 Faschismus in Deutschland - die Liste der Hochverräter by indextrader24

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COVID-19 Faschismus in Deutschland - die Liste der Hochverräter
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<center><sub>Ungeimpfte im Warschauer Ghetto - Bildquelle: pixabay</sub></center>

Die Liste der Hochverräter, der Amts- und Mandatsträger in Deutschland, welche das Grundgesetz willkürlich durch Missbrauch der Gewaltmonopols aushebeln wird von Tag zu Tag immer länger. Der Coronafaschismus der Regierung, der Ministerpräsidenten und der Parlamentarier welche den Hochverrat gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung weiter betreiben und das Grundgesetz aushebeln wächst weiter and und schliesst inzwischen auch unzählige Kommunalpolitiker und Beamte in Deutschland mit ein. 

Deshalb kann die heutige Liste der Hochverräter allenfalls erst ein Anfang der noch ausstehenden Aufarbeitung des neosozialistischen Faschismus und seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland und Europa darstellen und den Beginn einer historischen Mammutaufgabe sein eben all jene Grundgesetzfeinde für den Straftatbestand des Hochverrates, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Menschenrechte für den Rest ihres Lebens hinter Gitter zu bringen.

Zwar glauben die derzeitigen Amtsträger in gnadenloser Selbstüberschätzung sie würde der gerechten Strafe entkommen, aber die Geschichte lehrt uns, das selbst die Chergen des Faschismus des Gröfaz am Ende vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt worden sind..

Der jüngste Anschlag der Gegenwartsfaschisten in Berlin gegen die Menschenrechte gilt den Ungeimpten, den gesunden Menschen in diesem Land, denen man das Recht auf Lohnfortzahlung und Berufsausübung nach staatlich verordnetem  und willkürlich ohne Rechtsgrundlage ausgesprochenem Arbeitsverbot ohne wissenschaftlich belastbare Grundlage zum Immunitätsstatus der Betroffenen willkürlich entsagen will, so denn sie sich nicht einer Sonderbehandlung unterziehen, deren fragwürdige Natur Gegenstand wissenschaftlicher Forschung ist.

Hier werden von den Hochverrätern in Berlin und den Landesregierungen und ihrer Ministerpräsidenten und Minister, wie auch auf kommunaler Ebene durch Behörden und Kommunalpolitiker landesweit gleich mehrere Straftatsbestände - neben dem des Hochverrates - mit besonderer Schwere erfüllt. Zum einen der bereits genannte [Straftatbestand des Hochverrat gemäß §81  StGB](https://dejure.org/gesetze/StGB/81.html), zusätzlich dazu die [Nötigung als Amtsträger gemäß §240 (4)2 StGB in besonders schweren Fall](https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)),  die [besonders schwere Form des Diebstahls gemäß §243 StGB]( https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html) und last but not least der [Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß §6-7 des Völkerstrafgesetzbuches](https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html) (VStGB).

Inoffiziell werden in diesem Sinne für schuldig empfunden:

1. Frau **Dr. Angela Merkel** - in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
2. **Jens Spahn** - Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland
2.1.  **sämtliche Minister des Kabinetts IV der amtierenden Bundesregierung** von Angela Merkel.
3. **alle Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland**, welche in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Hochverrates, des besonders schweren Diebstahls, der Nötigung und des Amtsmissbrauches schuldig gemacht haben.
4.  die **Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes, der Bundesstaatsanwaltschaft, sowie die Mitglieder der anderen Bundesgerichte, der Oberlandesgerichte, der Landesgerichte, sowie der Amtsgerichte** , sofern sie während der Ausübung ihres Berufes das Grundgesetz vorsätzlich durch Anwendung nachrangiger Gesetze verletzt und missachtet haben und damit  den Menschenrechtsverletzungen und dem Hochverrat Beihilfe im besonders schweren Fall durch Missbrauch ihres Amtes geleistet haben.
5. Alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten und Mandatsträger in den Parlamenten, die in ihrer Eigenschaft als Kontrollorgan der Exekutive durch Zustimmung zu grundgesetzwidrigen Gesetzen und Verordnungen - entweder stillschweigend durch Enthaltung oder Zustimmung der Aushebelung der Grundrechte - die verfassungsmäßige Ordnung beschädigt haben und somit Beihilfe zum Hochverrat geleistet haben.
6. der Bundespräsident **Frank Walter Steinmeier** der als oberstes Staatsoberhaupt über die Bewahrung der Grundrechte und den Schutz des Grundgesetzes zu wachen hat und kraft seines Amtes keine Gegenmaßnahmen gegen den laufenden Hochverrat und die Verletzung der Menschenrechte in Deutschland eingeleitet hat.
7. . die **Gesundheitsminister aller Länder**, welche den Hochverrat und die Strafbewährten Handlungen der vorgenannten Hochverräter stillschweigend durch Unterlassung oder aktives Betreiben und Teilhabe am Hochverrat und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt haben. Namentlich im besonderen die folgenden Personen:

- **Karl Josef Laumann** - Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen
- **Manfred Lucha** - Gesundheitsminister in Baden-Württemberg
-  **Klaus Holetschek** - Gesundheitsminister in Bayern
- **Dilek Kalayci** - Gesundheitsminister in Berlin
- **Ursula Nonnenmacher** - Gesundheitsminister in Brandenburg
- **Claudia Bernhard** - Gesundheitsministerin in Bremen
- **Melanie Leonhard** - Gesundheitsministerin in Hamburg
- **Kai Klose** - Gesundheitsminister in Hessen
- **Harry Glawe** - Gesundheitsminister in Mecklenburg-Vorpommern
- **Daniela Behrens** - Gesundheitsminister in Niedersachen
- **Clemens Hoch** - Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz
- **Monika Bachmann** - Gesundheitsminister in Saarland
- **Petra Köpping** Gesundheitsministerin in Sachsen
- **Petra Grimm-Benne** - Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt
- **Heiner Garg** - Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein
- **Heike Werner** - Gesundheitsminister in Thüringen

Allen unter 1-7 vorgenannten Personen wird im Rahmen ihrer strafbewährten Gesetzesverstöße zudem eine besonders [schwere Form des bandenförmigen Diebstahls gemäß §244 StGB](https://dejure.org/gesetze/StGB/244a.html) zur Last gelegt, welcher ebenso auf alle Beamten in Bundes-, Landes und Kommunalverwaltungen anzuwenden ist, sofern diese grundgesetzwidrige Verordnungen, Gesetze und Handlungen gegen das deutsche Staatsvolk vorgenommen haben. Alle Mitglieder der Bundesbehörden, der Landesbehörden und Kommunalverwaltungen, ebenso wie alle vorgenannten Personen haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Hochverrat, den gemeinschaftlich begangenen rechtswidrigen bandenförmigen Diebstahl von besonderer Schwere, die Nötigungen und schweren Körperverletzungen die durch Missbrauch ihrer Amtsgewalt in Form besonders schwerer Formen der Nötigung angerichtet wurden.

Für die unter 1-7 genannten Personen sind wegen der besonderen Schwere ihrer Amtsvergehen und des Straftatbestandes des Hochverrates **lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf Bewährung** zu fordern.

Strafmildernde Umstände sind wegen des Vorsatzes der begangenen Grundgesetz- und Menschenrechtsverletzungen in keinem der Fälle in Betracht zu ziehen. Eine Amnestie für Hochverräter - auch auf kommunaler oder Landesebene ist wegen des strafrechtlichen  relevanten Tatbestandes des Vorsatzes ausgeschlossen.

Die Anwendung des [§130 StGB zum Straftatbestand der Volksverhetzung](https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html) gegen die o.g. Beschuldigten bleibt hierbei unberührt und ist in gesonderten Verfahren in jedem einzelnen Fall ebenfalls gesondert festzustellen. Dies gilt ebenso im Hinblick auf die strafbewährte Unterstützung von illegalen Angriffskriegen in aller Welt und den [Verstoß gegen §80 StGB in seiner gültigen Fassung von 2016](https://www.heise.de/tp/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html), sowie den [Verstoß gegen §83 StGB, der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens](https://dejure.org/gesetze/StGB/83.html).
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