![IMG_20210509_185224.jpg](https://images.hive.blog/DQmPMTDc2gC8YBFPLTyw2eGwRymNjGq1hGARVjcWCWLuzVZ/IMG_20210509_185224.jpg)
<center><sub><sub>Graffiti in Düsseldorf Flingern in der Nähe von Cafe Hüftgold- Foto made by @indextrader24</sub></sub></center>
Im Sozialismus trägt man als guter folgsamer Staatsbürger gefälligst Mund-Nasen-Schutz - egal ob geimpft oder nicht. Und wer sich nicht impfen lässt, der verliert durch die neosozialistische Diktatur der Grundgesetzfeinde in Berlin das Grundrecht auf ein Leben in Freiheit und abseits aller staatlichen Bevormundung. Das hier das Unrechtsregime der gegenwärtigen faschistoiden Machthaber durch Aushebelung des Grundgesetzes gesellschaftlichen Sprengstoff produzieren ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen.
Die Schaffung einer Zweiklassen-Gesellschaft auf dem Weg in die Unmenschlichkeit des Sozialismus aus Freiheitsfeinden und Grundrechtsfeinden ist offensichtlich und inzwischen bereits an den Schaufenstern dieses Landes erkennbar.
Die damit einhergehende Nötigung des Bürgers zur Impfung seitens des staatlich organisierten Verbrechens des Merkelregimes ist in höchstem Maße strafbar - nicht nur mit Blick auf den Straftatbestand des Hochverrats sondern auch den Akt der Nötigung des Bürgers und der damit einhergehenden Schaffung des "Untermenschen" oder in diesem Fall als Spiegelbild des Judensterns der Nationalsozialisten ersatzweise der Schaffung eines digitalen "Ersatzsternes" in Form eines "Impfpasses" der den Nichträgern eines solchen Impfpasses den Zugang zu freien Gesellschaft weiter verbieten soll.
>Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
>1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
>2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Vielleicht sollte man den § 240 StGB um einen dritten Punkt ergänzen der da lautet:
*3. Bürger zur Durchführung einer Impfung nötigt in dem er seine Stellung als Amtsträger oder Arzt missbraucht.*4
Offener ist der Feldzug des Sozialismus gegen die freiheitliche Grundordnung eines Landes und seines Volkes kaum zu führen. Warum nicht gleich den Coronastern einführen für alle die noch nicht geimpft sind? Dann würden zumindest alle Menschen in diesem Land merken, dass wir wieder im Faschismus der übelsten Sorte leben.
Denn der Sozialismus predigt von morgens bis abends die Gleichheit - und in Wirklichkeit führt er den Untermenschen durch die Hintertüre wieder ein. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Manche sind auch in Zeiten des Impfsozialismus doch gleicher als die anderen. Da kann man nur noch gehorsamst die Hacken vor unserer Staatsführung zusammenschlagen und ihr - der größten Kanzlerin aller Zeiten - zu jubeln.
Ich warte jetzt nur noch auf meinen Coronastern den ich mir anheften muss, damit ich auch ohne Handy als Untermensch in dieser neuen Zweiklassengesellschaft erkennbar bin.
Selbstredend werde ich Euren Dreck nicht mehr konsumieren, den ihr mir andrehen wollt.
Dank Eures faschistoiden Impfabzeichens - genannt digitaler Impfausweis - wird mir das noch leichter fallen.
Zur Hölle mit Eurem Sozialismus - zur Hölle mit diesen Politikern die sich solch einen Dreck einfallen lassen.
![IMG_20210509_182518.jpg](https://images.hive.blog/DQmYwBmzYK4w1x5SCqyYVZMaNNSN6NZ7diftC54Mw3qYvaH/IMG_20210509_182518.jpg)<center><sub><sub>Schaufenster Graffiti der Firma Woolworth am Landgericht Düsseldorf - Foto made by @indextrader24</sub></sub></center>