RE: CoinTracking: Portfolio, Auswertungen, Steuer-Bericht für Kryptowährungen by gammastern

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· @gammastern · (edited)
$0.08
Sofern Du nichts exotisches hast. Nach einem Jahr halten (ohne Zinserträge) sollte es steuerfrei sein (Privates Veräußerungsgeschäft). Wenn vorher veräußert, fließt der Betrag direkt in den persönlichen Steuersatz ein. Je nach persönlicher Situation kann dies extrem Schmerzhaft sein und signifikant über dem, was man aus Kapitalerträgen gewöhnt ist. Wichtig: Selbst wenn es steuerfrei ist, muss es trotzdem angegeben werden, weil sonst irgendwann fragen aufkommen, woher man die Kohle hat. Ob der Betrag steuerfrei ist, entscheidet im letzten Zug eben das Finanzamt und nicht man selbst ;)
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@shaka ·
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>Selbst wenn es steuerfrei ist, muss es trotzdem angegeben werden, weil sonst irgendwann fragen aufkommen, woher man die Kohle hat. Ob der Betrag steuerfrei ist, entscheidet im letzten Zug eben das Finanzamt und nicht man selbst

Das ist eine Frage, die mich ebenfalls beschäftigt. Ich habe auch gelesen, dass es am Ende immer am Finanzamt liegt, darüber zu entscheiden, ob Erträge zu versteuern sind oder nicht. Mein StBr hingegen (ohne spezifische Krypto-Erfahrung) hatte mir versichert, dass ich Erträge aus Veräusserungen von über einem Jahr gehaltenen Positionen nicht angeben müsse. 

Falls Du auf eine Quelle verweisen könntest, aus der die Verpflichtung zu der Angabe von steuerfreien Erträgen hervorgeht wäre das super hilfreich. Merci!

Besten Gruss,
Shaka
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authorshaka
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@gammastern ·
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Dies ist keine Rechtsberatung. Dein Steuerberater hat im Zweifel recht!

Die Frage ist für sich genommen sehr gut, da ich tatsächlich trotz einiger Recherche keinen entsprechenden Absatz im Gesetz gefunden habe. Die entsprechenden Aussagen scheinen sich ausschließlich auf Grundstücke zu beziehen.

Grundsätzlich kommt es sicherlich auf die Höhe an. Wenn Du plötzlich aber durch Bitcoins 100k€ Gewinne hast, würde ich diese dennoch angeben. Du bist letztendlich verpflichtet gegenüber dem Finanzamt deine Gewinne mitzuteilen. Hierzu würde ich auch eben jene aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zählen, selbst dann, wenn diese steuerfrei sind. Immerhin macht es anschließend den Beleg, woher die Einkünfte kommen einfacher.

Bei so etwas kommt es IMHO immer auch auf eine Absicherung an. Gerade wenn z.B. die Einkommensart unklar ist, kann vielleicht auch eine Anfrage beim Finanzamt hilfreich sein, um eine entsprechende Klärung herbei zu führen. Hat man einen Wisch bei dem man sich darauf berufen kann, wird es schwerer, nachträglich einen auf den Deckel zu kriegen.

Dein StBr wird im Zweifel aber auch wissen, wie man mit den Leuten beim lokalen FA umgeht. Solange es Bitcoin sind und keine sonstigen Erträge daraus gibt, sollte es nach aktueller Rechtslage immer ein privates Veräußerungsgeschäft sein und IMHO muss er dann auch kein Fachmann sein.
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@shaka · (edited)
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Danke für Deine Antwort und dass Du Dir die Zeit genommen hast bezüglich dieser Frage nochmals zu recherchieren.

Mein StBr bleibt bei seiner Einschätzung will aber seinerseits nochmals in die Recherche gehen. Falls es interessante Erkenntnisse gibt oder es sogar zu einer Revidierung kommt teile ich es Dir gerne mit.

>Solange es Bitcoin sind und keine sonstigen Erträge daraus gibt, sollte es nach aktueller Rechtslage immer ein privates Veräußerungsgeschäft sein

Im Falle von Steem glaube ich im Übrigen, dass nicht eine ein- sondern eine zehnjährige Haltefrist zu wahren ist, wenn man steuerfrei veräussern möchte. Zumindest dann, wenn man Steem in Steem Power überführt hat. Denn dann fallen ja durch das Asset selbst Erträge an, selbst wenn nicht kuratiert wird.
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